AGB's Endkunden

Diese AGB's regeln die allgemeinen Haftungs-, Lizenz- und Lieferungsbedingungen der Firma Logisoft, Inhaber Dipl.-Kfm. Jürgen Kammermann.

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Hinweis:

Änderungen des digitalen Textes sind ohne rechtliche Wirkung!

Es gelten ausschließlich die gedruckten AGB's.

Sie finden diesen Text in jeder Infomappe, beim Angebot, der Auftragsbestätigung oder jedem Handbuch. Auf Wunsch faxen wir Ihnen gerne das Original.

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1.Teil: Grundsätzliche Bedingungen

1. Lizenzgegenstand:

Mit dem Kauf eines oder mehrerer Softwareprodukte, die von der o.a. Firma (im folgenden nur Hersteller genannt) hergestellt wurden, gelten aus schließlich die in diesem Lizenzvertrag festgeschriebenen Bestimmungen. Vertragsgegenstand ist der Datenträger (Diskette, CD, u.ä.) und die schriftliche Dokumentation. Niemals erwirbt der Käufer die Rechte an der Software und/oder Beschreibung.

ACHTUNG: Nach dem heutigen Stand ist es technisch unmöglich, fehlerfreie Software zu produzieren.

Der Vertrieb und die Wartung von Soft- und Hardware, in dem der Hersteller als Wiederverkäufer tätig wird, erfolgt nach den AGB`s der Lieferfirmen. Die Zahlungsbedingungen bleiben davon unberührt; es gelten diese AGB's. Mit dem Kauf der Soft- und Hardware erklärt sich der Käufer auch mit dem Inhalt dieser AGB's einverstanden. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

2. Kopien:

Kopien der Software fertigt der Käufer ausschließlich zu Sicherungszwecken an. Der Käufer darf jede Softwarelizenz nur auf einem Computer installieren. Für Software, die mit Geschäfts- und Privatlizenz angeboten wird gilt, dass diese auf zwei Computern installiert werden darf. Die Privatlizenz darf nur zur Stammdatenpflege bzw. Auswertung verwendet werden. Der Einsatz der Privatlizenz in einem weiteren Betrieb in dem dafür vorgesehen "Echtzeitlauf" ist nicht gestattet.

Der Käufer haftet für die sichere Aufbewahrung der Originaldatenträger und der Kopie(n), sowie für alle Updates und deren Kopie(n). Für einen evtl. Diebstahl trägt der Käufer die Verantwortung. Der Käufer hat den/die Computer derart abzusichern, dass der interne Datenträger (Festplatte) nicht ganz oder teilweise von Unbefugten kopiert werden kann.

3. Urheberrecht und Copyright:

Alle Rechte sind dem Hersteller vorbehalten. Kein Teil des Werkes (Handbücher und Programmversionen) dürfen in irgendeiner Form (Druck, Kopie, Mikrofilm, Scanner oder in einem anderen Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Herstellers reproduziert, verändert, vervielfältigt oder verbreitet werden. Der Käufer ist nicht berechtigt das Programm in eine andere Sprache zu übersetzen, abgeleitete Produkte zu erstellen, z.B. Bücher. Das Programm darf nicht mit Debugger, Precompiler, Disassembler oder anderer Software bearbeitet werden.

4. Programmstand und Programmversion:

Ein Softwareprodukt kann in beliebig vielen, verschiedenen Leistungsklassen angeboten werden, z.B. Mini-, Light-, Vollversion, Schullizenz, Netzwerklizenz, etc. Es kann zusätzlich mit verschiedenen Zusatzmodulen und/oder Zusatzprogrammen ausgestattet sein. Der Kaufvertrag kann über die komplette Programmversion oder über einzelne Komponenten geschlossen sein (näheres siehe Bestellschein zum jeweiligen Softwareprodukt). Verschiedene Programstände erhalten Sie durch die Updates. Es werden nur neueste, aktuellste Programmstände angeboten und geliefert. Die zugesicherten Eigenschaften der Software entnehmen Sie der aktuellsten Infomappe zum Produkt. Diese gilt als Bestandteil des Kaufvertrags.

5. Garantiezeit:

Die Garantiezeit für unsere Software beträgt 3 Monate. Bei zugekaufter Hardware gewähren wir eine „Bring-In-Garantie“, d.h. der Versand geht auf Kosten des Käufers. Die Garantiezeit bestimmt der jeweilige Software- bzw. Hardwarehersteller - sie beträgt jedoch auf jeden Fall 6 Monate. Längere Garantiezeiten bzw. Garantieverlängerungen bieten evtl. die Hersteller an. Die Frist beginnt ab Rechnungsdatum zu laufen. Die vom Hersteller erzeugte Software beinhaltet im Rahmen der Garantiezeit auch die Wartung.

6. Demosoftware:

Das Demoprogramm darf nicht verändert werden. Es ist Ihnen nicht gestattet, Belege für das Finanzamt, für Kunden oder sonstige Firmen bzw. Personen oder Personengruppen zu erstellen. Die gelieferten Demodaten sind urheberrechtlich geschützt. Auch wenn die Demos unentgeldlich weitergegeben werden, gelten die Bestimmungen für den Kaufvertrag sinngemäß.

7. Weiterverkauf, Vermieten, Verleasen:

Der Käufer ist nicht berechtigt, ohne die ausdrückliche, schriftliche Zustimmung des Herstellers die Programmlizenz in Teilen oder insgesamt zu verkaufen, vermieten, zu verleasen oder in sonstiger Weise weiterzugeben. Es ist unzulässig, die Software auf andere Computer zu übertragen, z.B. per Modem, Datenkabel, etc.

8. Folgeschäden:

Der Hersteller haftet nur für vorsätzliche Fehler. Weder die Firma Logisoft noch der Inhaber übernehmen für Schäden, die durch den Einsatz der gekauften Software an Hardware und/oder an der gekauften Sofware und/oder an irgend einer anderen Software entstehen, die Haftung. Notwendige Reparaturen erfolgen in der Garantiezeit zu Lasten des Verkäufers. Ausfallzeiten der Software gehen zu Lasten des Käufers.

Für die korrekte Abrechnung, Rechnungsstellung, etc. gegenüber dem Finanzamt, anderen Behörden, Firmen, Personen oder Personengruppen ist ausschließlich der Käufer verantwortlich. Der Käufer verpflichtet sich zur gewissenhaften Kontolle der Bildschirm- und Druckerzeugnisse und zur Einhaltung der gültigen Gesetze und Verordnungen.

9. Raubkopien:

Die Software des Herstellers enthält Lizenznummern. Treten Raubkopien auf, haftet der Käufer der zugehörigen Lizenznummer in vollem Umfang für den entstandenen Schaden. Hinzu kommen alle Kosten, die zur Überführung des Täters aufgewendet wurden, z.B. Gericht, Anwalt, Spesen, Arbeitszeit, Detektiv, Gebühren, Einbau von Kameras, usw. Zusätzlich wird eine Konventionalstrafe i.H.v.

6.000,-- € (in Worten: sechstausend Euro)

für jeden unlizenzierten Anwender fällig. Verwenden Sie nach einer Lizenzbegrenzung die Software, ist das einer Raubkopie gleichgestellt.

10. Eigentumsvorbehalt:

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum des Herstellers. Sollte die Ware weiterverkauft werden, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf den/die weitere(n) Käufer (verlängerter Eigentumsvorbehalt).

11. Angebote:

Sämtliche Angebote sind freibleibend im Preis, Design und Ausstattung. Technische Änderungen und Irrtum vorbehalten. Der Hersteller behält sich das Recht vor, Programmierarbeiten, Dienstleistungen, Schulungen und andere speziell erbrachte Leistungen in Rechnung zu stellen, unabhängig davon, ob ein Kaufvertrag geschlossen wird oder nicht.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Der Erfüllungsort ist immer 84558 Erbendorf. Der Gerichsstand ist für alle Gerichte ausschließlich das für den Geschäftssitz (84558 Erbendorf) zuständige Gericht.

Der Versand geht ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Lieferung erfolgt per Nachnahme durch irgend einen Zustelldienst. Bei anderen Versandformen, z.B. auf Rechnung, behält sich der Hersteller/Wiederverkäufer das Recht vor, Orginalsoftware mit Laufzeitbegrenzung auszuliefern.

13. Zahlungsverzug:

Im Falle des Zahlungsverzugs durch den Käufer ist der Hersteller berechtigt, die Schuld zu verzinsen. Der Zinssatz liegt 5% über dem aktuellen Kontokorrentkredit der Hausbank.

14. Vertragslaufzeit:

Der Kaufvertrag gilt auf unbestimmte Zeit.

15. Rücktritt vom Kaufvertrag:

Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er die Lieferung ungeöffnet wieder an den Hersteller zurücksendet. Die Kosten für die Lieferung, Storno, Einkaufskosten und sonstigen Aufwendungen sind vom Käufer zu tragen. Der Hersteller kann den entgangenen Gewinn ebenfalls in Rechnung stellen. Geöffnete Software ist generell vom Umtausch ausgeschlossen. Für Hardwarelieferungen gilt: Der Käufer trägt die Kosten für fehlende Teile und unsachgemäße Verpackung.

16. Weitere Regelungen:

Sollten einzelne Punkte nichtig werden, so gilt diese Nichtigkeit nur für die betreffenden Punkte. Die AGB´s und der Vertrag bleiben ansonsten gültig. Alle Beträge sind Nettobeträge und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer).

Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Software ist vom Umtausch ausgeschlossen.

2. Teil: Die Softwarewartung bei selbsterstellter Software.

1. Umfang der Softwarewartung:

Mit einem gültigen Wartungsvertrag haben Sie Anrecht auf den Bezug der Verbesserungen (=Fehlerbehebung und Neuerung), die die aktuell gekaufte Programmversion betrifft. Ihre Vorschläge werden nach dem Ermessen des Herstellers soweit wie möglich berücksichtigt. Ziel- und Terminvorgaben kann der Käufer nicht stellen.

Die Wartung umfasst außerdem die telefonische Betreuung (Hotline). Die Leistung durch den Hersteller wird jedoch nur erbracht, wenn die Raten fristgerecht bezahlt sind; die Laufzeit selbst ist unabhängig von der Bezahlung. Ohne Wartung werden die Updates und alle erforderlichen Leistungen bzw. Auslagen zu den jeweils gültigen Sätzen berechnet.

2. Vertragliche Leistungen:

Verbesserungen erscheinen nach dem Ermessen des Herstellers. Der Hersteller kann nach seinen Vorstellungen Neuerungen in die Programmstände einarbeiten.

Es können auch neue Programme, neue Leistungsklassen, neue Zusatzmodule oder neue Zusatzprogramme entstehen. Der Wechseln auf eine andere, höhere Leistungsklasse oder der Erwerb weiterer Zusatzmodule ist kostenpflichtig und ist nicht im Wartungsvertrag enthalten.

3. Updates:

Die Updates sind nicht veräußerbar. Es gelten die Bestimmungen wie für den Neukauf. Alle Updates bilden mit dem Erstkauf eine Einheit.

Bei noch offenen Rechnungen behält sich der Hersteller das Recht vor, Updates zurückzuhalten. Die Vertragsfristen laufen davon unberührt.

4. Versand:

Die Updates liefern wir per Post oder mit einem anderen Zustelldienst auf Disketten aus. Die Zustellung der Updates ist kostenpflichtig und erfolgt gegen Rechnung oder Nachnahme. Der Versand per Modem geht ebenfalls auf Kosten der Käufer.

5. Vertragslaufzeit:

Die Laufzeit des Wartungsvertrages ist generell ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn nicht spätestens einen Monat vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird. Zur Wahrung der Frist genügt der Poststempel. Die Zahlungsfristen verändern sich in keinem Fall. Erhöht sich das Wartungsentgeld um mehr als 10%, so hat der Käufer bis zu 2 Wochen nach Erhalt der Rechnung ein Sonderkündigungsrecht.

6. Weitere Regelungen:

Der Kaufvertrag und der Wartungsvertrag sind eigenständige Verträge. Die Bestimmungen aus dem zugrunde liegenden Kaufvertrag gelten im Wartungsvertrag weiterhin; abweichende Bedingungen im Wartungsvertrag gehen vor denen des Kaufvertrages. Wird der Wartungsvertrag nichtig, so hat diese Nichtigkeit keinerlei Auswirkungen auf den Kaufvertrag.

Der Wartungsvertrag über nicht selbsterstellte Software erfolgt zu den Bedingungen des jeweiligen Herstellers. Im Zweifel gelten diese AGB's sinngemäß.

7. Zahlungsverzug:

Bleibt eine Rechnung länger als 4 Wochen offen, ist der Hersteller berechtigt, folgende Updates bis zur endgültigen Zahlung durch den Käufer zurückzuhalten. Die Laufzeit des Wartungsvertrages bleibt davon unberührt.


Erbendorf, den 1. Januar 2009