Steuerberater
Arbeiten Sie eng mit Ihrem Steuerberater zusammen! Klären Sie grundsätzliche Sachverhalte (Verfahrensdokumentation, Kassenbuch, Arbeitsabläufe, Belegerfassung, Gutscheine, Gästekonten, Rechnungsdruck, Umfang und Inhalt der Z-Berichte, usw.) frühzeitig ab. Lassen Sie sich mindestens jährlich auf den neuesten Stand der Vorgaben unterrichten. Sie kennen den Grundsatz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!? Bereiten Sie in 'ruhigen' Zeiten Ihre Orga passend vor. Ist eine Prüfung angesetzt, werden Sie i.d.R. das nicht mehr so effektiv nachholen können!
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