Technische Sicherheits- einrichtung (TSE)

Stand 01.04.2021 gelten für den Einsatz eines Kassensystems (unabhängig des Typs oder der Branche) folgende gesetzliche Regelungen:

1. Neu erworbene Kassensystem dürfen nur noch mit einer gültigen TSE betrieben werden. Der Betrieb einer Kasse mit TSE muss ans Finanzamt gemeldet werden. Formulare erhalten Sie zum Download bei Ihrem zuständigen Finanzamt.
Beim Kauf einer Kasse ohne TSE oder nicht aktivierter TSE droht im Falle einer Prüfung ein Bußgeld von bis zu 25.000 € und eine Zuschätzung.

2. Kassen ohne TSE, welche aber die Funktionen als sogenannte "Fiskalkasse" erfüllen (GoB, Revisionssicherheit, Datenhaltung, Export, etc.), wurden sehr kurzfristig eine Übergangsfrist eingeräumt.

Bis zum 31.12.2022 dürfen Sie somit den
Kassenmeister weiterhin einsetzen.



Bedingungen:
Stimmen Sie sich bitte dringend mit Ihrem Steuerberater ab. Diese Kassen müssen Sie nicht ans Finanzamt melden. Im Rahmen einer Prüfungen muß der Vorgang jedoch in Ihrer Verfahrensdokumentation erfaßt sein und gedruckt vorliegen. Immer wieder wird im Netz eine Bestätigung erwähnt, die Sie mit folgendem Link herunterladen könnten (ob die wirklich vorgeschrieben ist, ist aktuell unklar):

"Aber für alle Fälle, erhalten Sie hier die Bestätigung zur TSE"

3. Nicht revisionssichere Kassensysteme dürfen nicht mehr verwendet werden. Auch hier drohen bis zu 25.000 € Bußgeld und eine Zuschätzung.





Hinweis:
An dieser Stelle sei noch einmal auf die Wichtigkeit der vollständigen Dokumentation in Ihrem Unternehmen hingewiesen!