Technische Sicherheits- einrichtung (TSE)

Wegen der aktuellen, coronabedingten Lage, wurde der Stichtag zum Einsatz der TSE vom 30.09.2020 auf den 31.03.2021 verlegt. Diese Verlängerung ist jedoch an Bedingungen geknüpft. Leider gibt es keine bundeseinheitliche Regelung. Bitte informieren Sie sich ganz genau bei Ihrem Finanzamt und/oder StB!

Die beiden Arbeitsschritte a) und b) müssen Sie und ich auf jeden Fall erledigen; weitere hängen vom Bundesland ab:

a) Sie müssen schriftlich (nur per Mail oder Post) und verbindlich die TSE bei mir bestellen. Bitte geben Sie die Seriennummer an. In manchen Bundesländern muss das noch im August erfolgen!
b) Ich bescheinige Ihnen schriftlich den Erhalt Ihrer Bestellung, beschreibe kurz die Situation und bescheinige Ihnen, dass ich zum 30.09.2020 noch keine TSE anbieten kann.

c) In Berlin z.B. kommt hinzu, dass die letzten 10 Jahre kein Steuervergehen (Text bitte genau nachlesen) anhängig gewesen sein darf!
d) Prüfen Sie, ob eine Meldepflicht in Ihrem Bundesland besteht.

Grundvoraussetzung ist, dass bei Ihnen der aktuelle Software- stand installiert ist! Mit Softwarewartungsvertrag ist das gegeben. Ältere Versionen können also nicht mit der TSE ausgestattet werden.

↪ Wird die Bestellung und meine Stellungnahme nicht termingerecht durchgeführt, ist der Einsatz der Kasse über den 30.09.2020 hinaus leider nicht mehr zulässig.
Es besteht also Handlungsbedarf, wenn Sie weiterhin mit dem Kassenmeister arbeiten wollen!

↪ Der Kaufpreis liegt zwischen 400,-- und 800,-- Euro je Kasse; falls notwendig zzgl. An- und Abfahrt und Arbeitszeit der Installation.
Preise netto, d.h. zzgl. gesetzlicher MwSt. Rechnungsstellung und Bezahlung bei Lieferung.