Verfahrensdokumentation

Definition:
Nach § 140 AO sind die außersteuerlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, auch für das Steuerrecht zu erfüllen. Außersteuerliche Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten ergeben sich insbesondere aus den Vorschriften der §§ 238 ff. HGB und aus den dort bezeichneten handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB). Für einzelne Rechtsformen ergeben sich flankierende Aufzeichnungspflichten z. B. aus §§ 91 ff. Aktiengesetz, §§ 41 ff. GmbH-Gesetz oder § 33 Genossenschaftsgesetz. Des Weiteren sind zahlreiche gewerberechtliche oder branchenspezifische Aufzeichnungsvorschriften vorhanden, die gem. § 140 AO im konkreten Einzelfall für die Besteuerung von Bedeutung sind, wie z. B. Apothekenbetriebsordnung, Eichordnung, Fahrlehrergesetz, Gewerbeordnung, § 26 Kreditwesengesetz oder § 55 Versicherungsaufsichtsgesetz (TZ 3 GoBD 2014).

Ziel:
Ein sachkundiger Dritter soll in kurzer Zeit in der Lage sein, sich einen Überblick über Abläufe in Ihrem Unternehmen verschaffen zu können!

Die Verfahrensdokumentation kann im Rahmen einer Prüfung oder auch Kassennachschau wichtig werden!

Hilfestellung:
Im Handbuch geben wir detaillierte Hinweise zur möglichen, schriftlichen Verfahrensdokumentation bei Ihnen. Bitte stimmen Sie sich besonders hier mit Ihrem Steuerberater ab und klären Sie, in wie weit Sie das schriftlich dokumentieren sollen/müssen!