Technische Sicherheits- einrichtung (TSE)

Ab 01.10.2020 entstehen rechtlich zwei mögliche Situationen!

1. Sie haben bei mir bis 30.09.2020 die TSE verbindlich bestellt. In diesem Fall zeigen Sie bei einer Prüfung (Kassennachschau, Steuerprüfung, etc.) die Bestellung und meine Bestellbestätigung vor. Die Kasse ist bis 31.03.2021 ordnungsmäßig i.S.d. Gesetzes! Den Vorgang haben Sie in Ihrer Verfahrensdoku abgelegt! Ich bedanke mich an dieser Stelle für die langjährige Zusammenarbeit und Ihr Vertrauen in unser Kassensystem Kassenmeister.

oder

2. Sie haben sich nicht entschließen können, die TSE bei mir zu bestellen. Beachten Sie bitte, dass das Kassensystem ab dem 01.10.2020 nicht mehr ordungsmäßig (zulässig) ist. Die Daten werden im Falle einer Prüfung i.d.R. nicht mehr akzeptiert! Ob Ordungsgelder verhängt werden können, ist bisher noch unklar; jedoch müssen Sie mit einer Zuschätzung rechnen. Ihr Steuerberater weiß in diesem Falle sicherlich mehr!

In diesem 2. Fall eröffnen sich jetzt folgende Möglichkeiten für Sie:

↪ a) Prüfung
Sie arbeiten weiter mit der Kasse in der Hoffnung, dass Sie in den nächsten 3-10 Jahren vom Finanzamt nicht geprüft werden.
↪ b) Kassenwechsel
Sie wechseln zu einem anderen Anbieter und erwerben dort ein anderes Kassensystem.
oder
↪ c) Ohne Kasse
Sie arbeiten generell ohne Kasse weiter.

↪ Ich verliere natürlich ungern Kunden! Sollten Sie jedoch einen Softwarewartungsvertrag abgeschlossen haben, dann prüfen Sie bitte, ob der bei Ihnen wirklich noch Sinn macht!