Technische Sicherheits- einrichtung (TSE)

Der Kassenmeister benötigt (wie jedes andere Kassensystem in der BRD auch) eine zertifizierte, technische Sicherheitseinrichtung (TSE). Über die Entwicklung der Gesetzeslage habe ich Sie in den letzten Jahren immer auf dem Laufenden gehalten. Es muss dabei nicht die Soft- und Hardware zertifiziert sein, sondern die angeschlossene TSE, welche ALLE Vorgänge mit der Kasse im lfd. Betrieb speichert. Jede Transaktion (Bonieren, Stornieren, Druck, Setup, Programmierung, etc.) ist mit einem fortlaufenden Transaktionscode versehen zu speichern. Für den Kassenmeister bedeutet das zunächst, dass alle Abläufe gleich bleiben. Der Schulungsaufwand ist also für Sie minimal. Die Datenbank und alle statistischen Auswertungen bleiben wie bisher erhalten.

Neu ist mit der TSE, dass jeder Schritt an die TSE-Software übergeben werden muss. Diese "genehmigt" die Transaktion und ordnet den Transaktionscode zu, welcher vom Kassenmeister ebenfalls gespeichert werden muss. Erst mit dem "OK" darf der Kassenmeister die Transaktion letztlich ausführen. Ist das Speichermedium voll, darf die Kasse nicht mehr arbeiten! Im Rahmen einer Prüfung kann die TSE sofort ausgelesen werden.

Der Speicherplatz ist nicht so groß, wie von einer Platte gewohnt. Bei "normalen Registrierkassen" z.B. müssen die Speichermedien alle 3 Jahre ersetzt werden. Beim Kassenmeister kann ich noch keine genaueren Angaben machen.

Wird die Bestellung und meine Stellungnahme nicht termingerecht durchgeführt, ist der Einsatz der Kasse über den 30.09.2020 leider nicht mehr zulässig. Mit Ablauf der letzten Verschiebung ist der Einsatz einer Kasse ohne TSE nicht mehr zulässig! Speichern Sie den Vorgang in Ihrer Verfahrensdokumentation, die ja bereits seit 2014 Pflicht ist!